Erfüllen Sie die Forderungen der VGB 4?
Wussten Sie schon, dass die Unfallverhütungsvorschriften eine 3 bzw. 6-monatige Überprüfung von Elektrogeräten aller Art vorschreiben?
Bei Werkzeugen handelt es sich um sogenannte ortsveränderliche Geräte, die alle 6 Monate geprüft werden müssen. Werden diese auf Baustellen eingesetzt, so reduziert sich die Prüfpflicht auf nur 3 Monate.
Gerne ist Ihnen die MEG Rhein-Ruhr dabei behilflich, diesen Vorschriften nachzukommen. Für lediglich
12,00 € pro Gerät (inklusive Prüfplakette) übernehmen wir die Prüfung Ihrer Geräte nach VDE 0100.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Klaus Rädle unter der Rufnummer 0201/8 62 61 31,
E-mail: k.raedle@meg-rhein-ruhr.de und Herr Kruchem unter der Rufnummer 0201/8 62 61 39,
E-mail: m.kruchem@meg-rhein-ruhr.de gerne zur Verfügung.
Bitte bedenken Sie: Zuverlässige und intakte Elektrogeräte schützen vor unangenehmen Überraschungen! Inhaber von Betrieben haften beispielsweise für Personenschäden, die durch defekte Geräte entstehen. Weiterhin vermeiden Sie, dass durch Geräteausfall teure Arbeitszeit „verschenkt" wird.
Fazit: Schäden durch Elektrogeräte sind vermeidbar. Beugen Sie vor!